Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen DLB-Dienstleistungen Berger (nachfolgend „DLB“) und seinen Auftraggebern über vereinbarte Dienstleistungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Art, Umfang, Ausführungsort, Turnus, Vergütung und sonstige Einzelheiten der geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, der Auftragsbestätigung, dem Einzelvertrag oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung. Diese AGB enthalten bewusst keinen abschließenden Leistungskatalog und begründen für sich allein keinen Anspruch auf bestimmte Tätigkeiten.
DLB erbringt nur solche Leistungen, zu deren Ausführung das Unternehmen im jeweiligen Einzelfall rechtlich und tatsächlich befugt ist. Zwingende gesetzliche Erlaubnis-, Zulassungs-, Anerkennungs- oder Qualifikationsanforderungen bleiben unberührt.
2. Vertragsschluss und Vertragsinhalt
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrags oder durch die einvernehmliche Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande.
Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind die individuellen Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.
Soweit Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet werden, sind die tatsächlich angefallenen und erforderlichen Arbeitszeiten sowie vereinbarte Neben- und Materialkosten maßgeblich. Soweit Pauschalen vereinbart sind, gelten diese nur für den vereinbarten Leistungsumfang und die bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Bedingungen.
3. Mitwirkung des Auftraggebers und Zugang
Der Auftraggeber hat die Voraussetzungen zu schaffen, die für eine ordnungsgemäße und sichere Ausführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere rechtzeitiger Zugang zu den betreffenden Bereichen, erforderliche Informationen sowie die Mitteilung besonderer Gefahren, Einschränkungen oder sonstiger Umstände, die für die Leistungserbringung wesentlich sind.
Kann eine vereinbarte Leistung aus Gründen, die DLB nicht zu vertreten hat, nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand ausgeführt werden, kann DLB nach den gesetzlichen Vorschriften die vereinbarte Vergütung, erforderlichen Mehraufwand oder entstandenen Schaden verlangen. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Einsatzmöglichkeiten werden berücksichtigt.
4. Ausführung, Termine und Leistungsänderungen
DLB führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorgaben aus. Soweit kein verbindlicher Fixtermin ausdrücklich vereinbart wurde, sind angegebene Ausführungszeiten grundsätzlich als planmäßige Zeiträume zu verstehen.
Vorübergehende Verschiebungen aus organisatorischen Gründen, wegen Krankheit, Witterung, höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von DLB nicht zu vertretender Umstände sind zulässig, soweit dem Auftraggeber dadurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen. DLB wird die Leistung nach Möglichkeit zeitnah nachholen oder eine zumutbare Ersatzregelung treffen.
Zusatzleistungen, Änderungen des Leistungsumfangs sowie ein erkennbar erhöhter Aufwand können gesondert berechnet werden, wenn sie vom Auftraggeber beauftragt oder nach den Umständen erforderlich und vergütungspflichtig sind. DLB informiert den Auftraggeber, soweit möglich, vor Entstehung erheblicher Mehrkosten.
5. Vergütung und Preisänderungen
Es gilt die jeweils individuell vereinbarte Vergütung. Soweit Preise netto angegeben sind, fällt die gesetzliche Umsatzsteuer an, sofern die konkrete Leistung nicht gesetzlich von der Umsatzsteuer befreit ist.
Bei Dauerschuldverhältnissen kann eine angemessene Anpassung der Vergütung erforderlich werden, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren, gesetzliche Rahmenbedingungen oder der tatsächlich erforderliche Leistungsaufwand dauerhaft verändern. Preisänderungen werden dem Auftraggeber in Textform mit angemessenem Vorlauf mitgeteilt. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Preisänderungen nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit; bestehende Kündigungsrechte bleiben unberührt.
6. Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
Rechnungen sind, sofern auf der Rechnung oder im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Für den Eintritt des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere kommt ein Schuldner einer Entgeltforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.
Bei Zahlungsverzug kann DLB die gesetzlichen Verzugszinsen sowie sonstige gesetzlich ersatzfähige Verzugsschäden verlangen. Bei erheblichen Zahlungsrückständen ist DLB nach vorheriger angemessener Ankündigung berechtigt, weitere nicht zwingend geschuldete Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Auftraggeber zumutbar ist.
7. Doppelbeauftragungen, Doppelzahlungen und Überzahlungen
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, DLB mitzuteilen, wenn für denselben Leistungsgegenstand bereits ein anderer Vertrag, eine Kostenübernahme, eine Umlage, eine Beauftragung durch einen Dritten oder eine sonstige parallele Regelung besteht oder neu hinzukommt. DLB ist ohne konkreten Anlass nicht verpflichtet, solche Drittverhältnisse eigenständig zu ermitteln oder zu überwachen.
Eine spätere Beauftragung eines Dritten oder durch einen Dritten beendet einen mit DLB bestehenden Vertrag nicht automatisch. Bis zu einer wirksamen Änderung oder Beendigung bleibt der vereinbarte Vertrag grundsätzlich bestehen. Ob im Einzelfall identische oder überschneidende Leistungen mehrfach vergütet wurden und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, richtet sich nach den konkreten Vertragsverhältnissen und den gesetzlichen Vorschriften.
Zahlungen, die eine fällige Forderung übersteigen oder versehentlich doppelt geleistet werden, können bis zur Klärung als Guthaben geführt oder, soweit gesetzlich zulässig, mit anderen fälligen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis verrechnet werden. Eine ungeprüfte automatische Rückzahlung erfolgt nicht. Besteht nach Prüfung ein gesetzlicher Rückzahlungsanspruch, wird ein verbleibendes Guthaben innerhalb angemessener Frist erstattet. Zwingende gesetzliche Rückforderungsrechte, insbesondere aus ungerechtfertigter Bereicherung, bleiben unberührt.
8. Beanstandungen und Mängel
Der Auftraggeber soll erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah mitteilen, damit DLB Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nachbesserung erhält. Gesetzliche Mängel-, Gewährleistungs- und Schadensersatzrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen oder verkürzt.
Soweit die Art der Leistung eine Nachbesserung zulässt, ist DLB grundsätzlich Gelegenheit zu geben, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt oder eine Nachbesserung im Einzelfall unzumutbar ist.
9. Leistungen im Zusammenhang mit § 45a und § 45b SGB XI
Soweit DLB aufgrund einer bestehenden Anerkennung Leistungen als nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI erbringt, gelten ergänzend die gesetzlichen und landesrechtlichen Voraussetzungen sowie die Vorgaben des jeweils zuständigen Kostenträgers.
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt nach derzeitiger Rechtslage bis zu 131 Euro monatlich. Ob und in welcher Höhe eine konkrete Leistung erstattungsfähig ist, hängt insbesondere von den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, dem verfügbaren Budget, der Anerkennung des Angebots sowie den Vorgaben der Pflegekasse oder eines sonstigen Kostenträgers ab. DLB übernimmt keine Garantie für eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme.
Die konkrete Art und der Umfang der im Rahmen der Anerkennung abrechenbaren Leistungen ergeben sich nicht aus diesen AGB, sondern aus der jeweils geltenden Anerkennung, dem individuellen Auftrag und den gesetzlichen beziehungsweise landesrechtlichen Vorgaben.
10. Abtretung und Direktabrechnung mit Pflegekassen oder sonstigen Kostenträgern
Erteilt der Leistungsberechtigte DLB eine gesonderte Abtretungserklärung oder eine sonstige wirksame Abrechnungsbefugnis, kann DLB tatsächlich erbrachte und nach den maßgeblichen Vorschriften abrechenbare Leistungen unmittelbar gegenüber dem zuständigen Kostenträger geltend machen.
Der Auftraggeber beziehungsweise Leistungsberechtigte hat alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen, die den Leistungsanspruch oder die Abrechnung betreffen, unverzüglich mitzuteilen.
Eine Abtretung oder Direktabrechnung stellt keine Kostenübernahmegarantie dar. Soweit ein Kostenträger eine tatsächlich erbrachte und vertraglich geschuldete Leistung ganz oder teilweise nicht übernimmt, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des nicht übernommenen Betrags verpflichtet, sofern die Ablehnung nicht ausschließlich auf einem von DLB zu vertretenden Umstand beruht. DLB kann den offenen Betrag in diesem Fall unmittelbar gegenüber dem Auftraggeber als Privatrechnung abrechnen. Zwingende sozialrechtliche und verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.
11. Leistungsnachweise und Abrechnungsunterlagen
Soweit für die Abrechnung gegenüber einem Kostenträger Leistungsnachweise, Bestätigungen, Abtretungserklärungen oder sonstige Unterlagen erforderlich sind, hat der Auftraggeber beziehungsweise Leistungsberechtigte an der ordnungsgemäßen Dokumentation mitzuwirken und die tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechend zu bestätigen.
Die Unterzeichnung oder Bestätigung eines Leistungsnachweises dokumentiert die Leistungserbringung. Sie ersetzt weder eine Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch den Kostenträger noch eine verbindliche Kostenzusage.
12. Absagen, Unterbrechungen und nicht mögliche Leistungserbringung
Individuell vereinbarte Termine sollen so früh wie möglich abgesagt oder verlegt werden. Entsteht DLB durch eine kurzfristige Absage, fehlenden Zugang oder eine sonst vom Auftraggeber zu vertretende Verhinderung ein konkreter und nicht anderweitig vermeidbarer Ausfall, richten sich Vergütungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten.
Bei vorübergehenden persönlichen Hinderungsgründen bemühen sich die Parteien bei Dauerschuldverhältnissen um eine angemessene Anpassung oder Unterbrechung, soweit dies dem Vertragszweck entspricht und rechtzeitig mitgeteilt wird.
13. Haftung
DLB haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DLB, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
14. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und Kündigungsfrist ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Ist bei einem Dauerschuldverhältnis keine feste Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
Bei Verbraucherverträgen über regelmäßig zu erbringende Dienst- oder Werkleistungen gelten insbesondere die gesetzlichen Grenzen für Laufzeit, Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.
Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich den Beginn einer entgeltlichen Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, gelten im Falle eines Widerrufs die gesetzlichen Regelungen über einen möglichen Wertersatz, sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Auftraggeber kann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern sowie die Aufrechnung mit Forderungen, die mit der Hauptforderung in einem engen rechtlichen Zusammenhang stehen, bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte können im gesetzlichen Umfang geltend gemacht werden.
17. Datenschutz
DLB verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragserfüllung, Dokumentation, Abrechnung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
Soweit für eine Abrechnung gegenüber Pflegekassen oder sonstigen Kostenträgern Daten übermittelt werden müssen, erfolgt dies nur im gesetzlich zulässigen Umfang und auf Grundlage der hierfür erforderlichen Erklärungen oder Rechtsgrundlagen.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann im gesetzlich zulässigen Umfang der Sitz von DLB als Gerichtsstand vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
